Balkonkraftwerk anmelden - das gibt es zu beachten
Du bist bereit, deine Energieversorgung zu revolutionieren und deinen Balkon in eine grüne Energiequelle zu verwandeln? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Website-Eintrag dreht sich alles um die Anmeldung von Balkonkraftwerken – einer beliebten und immer populärer werdenden Lösung für umweltbewusste Haushalte.
Die komplizierte Anmeldung
Es ist kein Geheimnis, dass Balkonkraftwerke einen regelrechten Boom erleben. Immer mehr Menschen erkennen ihre Vorteile: Die Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen, Geld zu sparen und einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten. Doch während die Beliebtheit steigt, bleibt eine wichtige Frage oft unbeantwortet: Wie viele dieser Balkonkraftwerke sind tatsächlich angemeldet? Die Dunkelziffer nicht registrierter Anlagen ist erstaunlich hoch. Einen großen Grund dafür spielt die wahrgenommene Komplexität der Anmeldung. In diesem Beitrag werden wir genauer darauf eingehen und erklären, welche Schritte zur Anmeldung nötig sind. Mit dieser Anleitung wird es ein gutes Stück einfacher sein das Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anzumelden.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Bei der Anmeldung dreht es sich im Grunde um zwei separate Anmeldungen. Zum Einen bei deinem lokalen Netzbetreiber, zum Anderen bei der Bundesnetzagentur im sogenannten Marktstammdatenregister.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Beim Netzbetreiber besteht generell keine Anmeldepflicht. Dies setzt jedoch voraus, dass es nicht Beabsichtigt ist in das Stromnetz einzuspeisen. Des Weiteren muss entweder ein Zwei-Richtungszähler oder ein Zähler mit Rücklaufsperre installiert sein. Sollte eines der beiden Kriterien nicht erfüllt sein, so ist auch eine Anmeldung beim Netzbetreiber verpflichtend.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Das Balkonkraftwerk muss wie jede andere Erzeugungsanlage beim Marktstammdatenregister registriert werden. Hierbei ist die Größe der Anlage unerheblich, sodass auch kleine Balkonkraftwerke bereits dieser Pflicht unterliegen. Marktstammdatenregister
Was passiert, wenn man das Balkonkraftwerk nicht anmeldet?
Wenn du versäumst, dein Balkonkraftwerk anzumelden, bleibt dies in der Regel unbemerkt, da der erzeugte Strom größtenteils für den eigenen Verbrauch genutzt wird. Tatsächlich gibt es bisher keine bekannten Fälle, in denen Betreiber aufgrund fehlender Anmeldung Strafen zahlen mussten. Dennoch besteht theoretisch die Möglichkeit, dass das Nicht-Anmelden gemäß § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) als Ordnungswidrigkeit betrachtet wird und zu einem Bußgeld in dreistelliger Höhe führt. Im schlimmsten Fall könnte der Netzbetreiber sogar den Anschluss an das Stromnetz trennen, obwohl dies bisher praktisch noch nie vorgekommen ist. Laut einer Untersuchung der HTW Berlin waren im Jahr 2020 nur höchstens 20 Prozent aller verkauften Stecker-Solaranlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Es ist ratsam, das Balkonkraftwerk dennoch ordnungsgemäß anzumelden, um gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und mögliche rechtliche Folgen zu vermeiden.
Wie meldet man das Balkonkraftwerk an?
Im folgenden werden die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bei dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur erklärt.
Der Verteilnetzbetreiber spielt eine wichtige Rolle bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken. Er überwacht und reguliert den sicheren Anschluss ans Stromnetz, stellt die erforderlichen Zähler bereit und prüft die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Dadurch wird eine reibungslose Integration der Balkonkraftwerke in das Verteilnetz gewährleistet.
Jede Region hat genau einen Verteilnetzbetreiber und hat nichts mit dem jeweiligen Stromanbieter zu tun.
Um deinen Netzbetreiber zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine einfache Methode besteht darin, deine letzte Stromrechnung zu überprüfen. Dort sollten die Kontaktdaten deines Netzbetreibers aufgeführt sein. Alternativ kannst du auch die Website deines regionalen Energieversorgungsunternehmens besuchen und dort nach Informationen zum Netzbetreiber suchen. Zudem kannst du dich an die Bundesnetzagentur oder lokale Verbraucherzentralen wenden, um den richtigen Netzbetreiber für deine Region zu ermitteln.
Zu beginn solltest du dir das Anmeldeformular der DGS herunterladen. (“Anmeldung eines steckerfertigen Erzeugungsgeräts”)
Fülle dort alle offenen Felder aus.
Zum ausgefüllten Antrag müssen folgende beiden Anhänge angefügt werden:
- Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105. Hier ist die Seite 94 ausreichend
- NA-Schutz Zertifikate des verwendeten Wechselrichters. Bei Balkonpower werden Wechselrichter der Marke Hoymiles verwendet.
- Das entsprechende Zertifikat kannst du ganz einfach bei uns anfragen
Jetzt muss nur noch alles an den Netzbetreiber gesendet werden und - fertig! Falls kein alter rückwärtslaufender Stromzähler verbaut ist, kannst du jetzt das Balkonkraftwerk anschließen. Sollte ein alter Stromzähler verbaut sein gilt es noch den Austausch des Stromzählers abzuwarten.
Anmeldung des Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt über die Website des Marktstammdatenregisters.
Schritt 1
Dort gilt es zuerst ein Benutzerkonto zu erstellen
Schritt 2
Registriere dich als Anlagenbetreiber
Schritt 3
In einem letzten Schritt können dort die Daten des Balkonkraftwerks (Stromerzeugungsanlage) eingetragen werden